Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 sieht der aktuelle Entwurf massive Kürzungen in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vor. Es sollen nicht nur die Kosten für die Eingliederungsleistungen gekürzt werden, sondern alarmierend ist die geplante Kürzung bei den Rechtsanspruchsleistungen: 4,7 Mrd. beim Lebensunterhalt und 0,6 Mrd. Euro bei KdU und Heizung = Gesamtkürzung bei den Rechtsanspruchsleistungen in Höhe von 5,3 Mrd. EUR (diese Kürzungen immer im Verhältnis zum Vorjahr).
- Der Haushaltsentwurf 2024 sieht massive Kürzungen in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vor.
- Es sind Kürzungen bei den Eingliederungsleistungen geplant.
- Besonders alarmierend sind die geplanten Kürzungen bei den Rechtsanspruchsleistungen:
- 4,7 Mrd. Euro beim Lebensunterhalt.
- 0,6 Mrd. Euro bei Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung.
- Gesamtkürzung bei den Rechtsanspruchsleistungen in Höhe von 5,3 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr.
- Weitere Informationen zum geplanten Haushalt sind beim Paritätischen zu finden: hier lang
- In der Praxis bedeutet dies:
- Die Jobcenter werden angehalten, einen maximal restriktiven Kurs zu fahren.
- Es wird eine restriktive Auslegung des Gesetzes und ein restriktives Handeln in der Praxis gefordert, entgegen der Rechtslage.
- § 2 Abs. 2 SGB I schreibt vor, dass Sozialbehörden sicherstellen müssen, dass soziale Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden, was auch im SGB II gilt.
- Diese Maßnahmen werden begleitet von:
- Einem neuen, in Teilen verfassungswidrigen Sanktionsrecht.
- Verfolgungsbetreuung.
- Es fehlt nur noch die Aussage von Herrn Heil: „Wer nicht arbeitet, soll auch nichts zu essen bekommen“.
- Im nächsten Jahr wird es zu massiven Verteilungskämpfen kommen, bei denen der Rechtsanspruch auf Leistungen verteidigt werden muss.
- Dies ist insbesondere Herrn Lindner und der FDP zu verdanken, die Deutschland vor Linksruck bewahren wollen. Hier lang
